Strada Servicebedingungen

Datum des Inkrafttretens: 15. Juli 2024

Diese Servicebedingungen (“Bedingungen“) legen bestimmte allgemeine Bedingungen fest, die in eine oder mehrere Leistungsbeschreibungen oder andere schriftliche Bestelldokumente (jeweils ein “Bestellformular“) aufgenommen werden, die zwischen dem im Auftragsformular genannten Kundenunternehmen (“Kunde“) und dem im Auftragsformular genannten Strada-Unternehmen (“Strada” und, zusammen mit dem Kunden, jeweils eine “Partei” und gemeinsam die “Parteien“).

Abschnitt 1.
Vertraglicher Rahmen
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Diese Bedingungen begründen keine Rechte, Pflichten oder Verbindlichkeiten, es sei denn, und nur in dem Umfang, in dem diese Bedingungen in ein Bestellformular aufgenommen werden, in welchem Fall diese Bedingungen nur für die Parteien eines solchen Bestellformulars verbindlich sind.
Alle Verweise in diesen Bedingungen auf die “Vereinbarung” beziehen sich auf das Bestellformular einschließlich dieser darin enthaltenen Bedingungen.
Jede Vereinbarung ist eine separate und abtrennbare Vereinbarung zwischen den jeweiligen Parteien, und jede dieser Parteien ist allein verantwortlich für ihre Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung.

Abschnitt 2.
Überblick
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2.1 Geltungsbereich.
Die Dienstleistungen, die Strada dem Kunden im Rahmen des Vertrags erbringt (die “Dienstleistungen“), werden in einem oder mehreren Bestellformularen beschrieben.
Um wirksam zu sein, muss jedes Bestellformular auf diese Bedingungen verweisen und von einem bevollmächtigten Vertreter jeder Partei ordnungsgemäß ausgeführt werden.
Im Falle eines Widerspruchs zwischen einer Bestimmung in diesen Bedingungen und einer Bestimmung in einem Bestellformular hat die Bestimmung in diesen Bedingungen Vorrang, sofern in diesem Bestellformular nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist.

2.2 Aufträge ändern.
Jede Partei kann Änderungen an den Diensten verlangen.
Wenn sich die Parteien darauf einigen, mit einer Änderung fortzufahren, wird von Strada ein schriftlicher Änderungsauftrag (ein “Änderungsauftrag“), in dem die Änderung (einschließlich der Auswirkungen der Änderung auf den Umfang und die Gebühren) beschrieben wird, erstellt und dem Kunden zur Überprüfung vorgelegt.
Jede Partei ist für ihre eigenen Kosten verantwortlich, die mit der Entwicklung eines Änderungsauftrags verbunden sind, sofern nicht anders vereinbart.
Um wirksam zu sein, muss jeder Änderungsauftrag als solcher gekennzeichnet und von einem bevollmächtigten Vertreter jeder Partei ordnungsgemäß ausgeführt (oder anderweitig über eine andere einvernehmlich vereinbarte Methode genehmigt) werden.
Jeder Änderungsauftrag gilt als Änderung der Vereinbarung.

2.3 Dokumente zu den Geschäftsanforderungen.
Gegebenenfalls werden die detaillierten Anforderungen an die Dienstleistungen in einer zusätzlichen schriftlichen Dokumentation (die “Dokumente mit den Geschäftsanforderungen“) festgelegt, die von Strada erstellt und dem Kunden zur Überprüfung und Genehmigung vorgelegt wird.
Um wirksam zu sein, müssen die Geschäftsanforderungen schriftlich (per E-Mail oder einer anderen elektronischen Bestätigung) von einem bevollmächtigten Vertreter des Kunden genehmigt werden.
Wenn es einen Konflikt zwischen der Beschreibung der Dienstleistungen im entsprechenden Bestellformular und einem zugehörigen Geschäftsanforderungsdokument gibt, hat das Geschäftsanforderungsdokument Vorrang.
Ungeachtet anderslautender Bestimmungen in diesem Vertrag erlischt das Recht des Kunden zur Nutzung der Geschäftsanforderungen mit der Beendigung der betreffenden Dienste.

2.4 Anweisungen für Kunden.
Strada kann andere Anweisungen vom Kunden erhalten, auf die man sich bei der Erbringung der Dienstleistungen verlassen kann (z. B. Auslegungen von Gesetzen, Richtlinien, Verfahren und Plänen).
Wenn Strada in angemessener Weise eine solche Anweisung verlangt, muss der Kunde angemessene Anstrengungen unternehmen, um eine solche Anweisung rechtzeitig zu erteilen.

2.5 Verbundene Unternehmen des Kunden.
Der Kunde kann die Dienstleistungen seinen verbundenen Unternehmen zur Verfügung stellen, die kein separates Bestellformular bei Strada ausgefüllt haben.
Jede Nutzung der Dienste durch ein solches verbundenes Unternehmen gilt als Nutzung der Dienste durch den Kunden und unterliegt allen Bedingungen der Vereinbarung.
Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass ein solches verbundenes Unternehmen alle Verpflichtungen des Kunden aus der Vereinbarung einhält.
Der Kunde ist für alle Handlungen oder Unterlassungen eines solchen verbundenen Unternehmens im gleichen Umfang verantwortlich, als ob diese Handlungen oder Unterlassungen vom Kunden begangen worden wären.

Abschnitt 3.
Zusicherungen und Gewährleistungen
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Strada sichert dem Kunden zu und garantiert, dass
(a) er erbringt die Dienstleistungen in professioneller und fachmännischer Weise,
(b) die Dienste müssen in allen wesentlichen Punkten mit den Spezifikationen für diese Dienste übereinstimmen, die im jeweiligen Bestellformular und in allen anwendbaren Geschäftsanforderungen festgelegt sind,
(c) sein Personal muss über die Fähigkeiten und Qualifikationen verfügen, die vernünftigerweise erforderlich sind, um seine jeweiligen Aufgaben in Bezug auf die Dienste zu erfüllen, und
d) Sie ist für die Zahlung aller Gehälter sowie der Sozialversicherungs-, Arbeitslosen- und sonstigen Steuern im Zusammenhang mit ihrem Personal verantwortlich.
Im Falle einer Nichteinhaltung dieser Garantien durch die Dienstleistungen wird Strada auf schriftliche Anfrage des Kunden diese Nichteinhaltung auf eigene Kosten beheben, soweit eine solche Korrektur unter den gegebenen Umständen vernünftigerweise erforderlich und praktikabel ist. Sofern im jeweiligen Bestellformular nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist, werden die Dienste “wie besehen” bereitgestellt, und Strada gibt keine anderen Garantien (ausdrücklich, stillschweigend oder anderweitig) in Bezug auf die Dienste ab und lehnt diese hiermit ab.

Abschnitt 4.
Kompensation
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4.1 Gebühren und Auslagen.
Die Gebühren und Auslagen, die im Zusammenhang mit den im Rahmen des Vertrags erbrachten Dienstleistungen zu zahlen sind, sowie die Bedingungen, unter denen diese Gebühren und Auslagen in Rechnung gestellt, bezahlt und angepasst werden, werden im jeweiligen Bestellformular festgelegt, und der Kunde hat diese Gebühren und Auslagen in Übereinstimmung damit an Strada zu zahlen.

4.2 Steuern.
Die im Zusammenhang mit den Dienstleistungen zu zahlenden Gebühren beinhalten nicht alle Verkaufs-, Nutzungs-, Verbrauchs- und sonstigen Steuern im Zusammenhang mit dem Erhalt der Dienstleistungen durch den Kunden, und der Kunde ist (es sei denn, der Kunde stellt Strada eine gültige Steuerbefreiung zur Verfügung) für alle Verkaufs-, Nutzungs-, Verbrauchs- und sonstigen Steuern verantwortlich und zahlt diese; vorausgesetzt, dass der Kunde nicht für das Einkommen, das Kapital, die Bruttoeinnahmen, die Mitarbeiter oder das Immobilien- oder Privateigentum von Strada verantwortlich ist oder Steuern zahlt.

Abschnitt 5.
Laufzeit und Kündigung
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5.1 Laufzeit; Wirkung der Kündigung.
Die Laufzeit des Vertrags wird im jeweiligen Bestellformular festgelegt.
Die Rechte und Pflichten der Parteien, die ihrer Natur nach die Kündigung oder den Ablauf des Vertrags überdauern sollten, bleiben auch nach einer solchen Beendigung oder einem solchen Ablauf bestehen.

5.2 Kündigung aus Gründen der Bequemlichkeit.
Der Vertrag kann aus Gründen der Bequemlichkeit gekündigt werden, wie im jeweiligen Bestellformular angegeben.

5.3 Kündigung aus wichtigem Grund.
Jede Partei kann die Vereinbarung aus wichtigem Grund kündigen, wenn die andere Partei wesentlich gegen die Bedingungen der Vereinbarung verstößt und diese Verletzung nicht innerhalb von 30 Tagen nach Zustellung der Mitteilung der verletzenden Partei an die verletzende Partei geheilt wird.
Wenn ein Verstoß innerhalb dieser Heilungsfrist nicht vernünftigerweise behoben werden kann und die verletzende Partei unverzüglich sorgfältige Anstrengungen zur Behebung dieser Verletzung unternimmt, wird diese Heilungsfrist so lange fortgesetzt, wie diese sorgfältigen Bemühungen zur Behebung fortgesetzt werden.

Abschnitt 6.
Pflichten des Kunden
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Client shall
(a) provide or otherwise make available to Strada all data in Client’s control (including data held by any Client vendor or other representative on Client’s behalf) necessary for Strada to perform the Services,
(b) obtain any licenses, authorizations, consents and approvals required for Strada to use or otherwise access any data or other materials provided or otherwise made available to Strada by or on behalf of Client or any employee or other person that is an end user of the Services (“Service Users”) and (c) provide Strada with reasonable advance notice of any known event or circumstance that may impact the Services (e.g., modifications of Client policies, procedures and plans).
Client shall be responsible for the accuracy and appropriateness of any data or other materials provided or otherwise made available to Strada by or on behalf of Client.

Abschnitt 7.
Vertraulichkeit
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7.1 Vertrauliche Informationen.
Für die Zwecke dieser Vereinbarung bezeichnet der Ausdruck “Vertrauliche Informationen” alle Informationen, unabhängig von ihrer Form, die von oder im Namen einer der Parteien (sofern zutreffend die “offenlegende Partei“) an die andere Partei (gegebenenfalls die “empfangende Partei“) weitergegeben werden
“) oder ihre Vertreter (wie unten definiert) in Verbindung mit dem Gegenstand dieser Vereinbarung, der als vertraulich gekennzeichnet ist oder der anderweitig von einer vernünftigen Person in der Position der empfangenden Partei als vertraulich verstanden würde, einschließlich solcher Informationen über die Dienstleistungen, Produkte, Systeme, Software, Marketing, Preisgestaltung, Operationen, Finanzergebnisse der offenlegenden Partei, Pläne, Strategien, Geschäftsgeheimnisse, Know-how, Methoden und geistiges Eigentum und seine Beziehung zu Mitarbeitern, Interessenten, Kunden, Lieferanten und anderen Dritten sowie die Bedingungen der Vereinbarung; jedoch mit der Maßgabe, dass “vertrauliche Informationen” mit Ausnahme personenbezogener Daten (die jederzeit vertraulich zu behandeln sind) keine Informationen umfassen, die
(a) der Öffentlichkeit allgemein zugänglich ist oder wird, es sei denn, es handelt sich um eine Offenlegung durch die empfangende Partei oder ihre Vertreter, die gegen diese Vereinbarung verstößt,
(b) der empfangenden Partei von einer Quelle (mit Ausnahme der offenlegenden Partei oder ihrer Vertreter) zur Verfügung stand oder wird, die nach Kenntnis der empfangenden Partei nicht aufgrund einer vertraglichen, gesetzlichen oder treuhänderischen Vertraulichkeitsverpflichtung gegenüber der offenlegenden Partei an die offenlegende Partei gehindert war, solche Informationen offenzulegen, oder
(c) von der empfangenden Partei oder ihren Vertretern unabhängig entwickelt werden oder wurden, ohne dass Informationen verwendet werden, die andernfalls vertrauliche Informationen im Rahmen dieser Vereinbarung wären.

7.2 Einschränkungen.
Die empfangende Partei darf die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei nicht für andere Zwecke als zur Ausübung ihrer Rechte oder zur Erfüllung ihrer Pflichten aus dieser Vereinbarung verwenden.
Die empfangende Partei darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung der offenlegenden Partei keine vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei an unabhängige Dritte weitergeben, mit Ausnahme der verbundenen Unternehmen der empfangenden Partei und ihrer und ihrer Direktoren, leitenden Angestellten, Mitarbeiter, unabhängigen Auftragnehmer, Berater, Subunternehmer, Verkäufer, Agenten oder anderer Vertreter (zusammen “Vertreter“), die jeweils
(a) in angemessener Weise Zugang zu diesen vertraulichen Informationen zu verlangen, um die empfangende Partei bei der Ausübung ihrer Rechte oder der Erfüllung ihrer Pflichten aus der Vereinbarung zu unterstützen, und
(b) eine vertragliche, rechtliche, berufliche oder treuhänderische Vertraulichkeitsverpflichtung gegenüber der empfangenden Partei haben, die in allen wesentlichen Punkten mit den Vertraulichkeitsverpflichtungen der empfangenden Partei gegenüber der offenlegenden Partei im Rahmen dieser Vereinbarung übereinstimmt.
Die empfangende Partei ist für jede Verwendung oder Offenlegung der vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei durch einen ihrer Vertreter (in ihrer Eigenschaft als solche) verantwortlich, soweit eine solche Verwendung oder Offenlegung, wenn sie von der empfangenden Partei durchgeführt wird, nach dieser Vereinbarung nicht zulässig wäre.

7.3 Erforderliche Offenlegung.
Ungeachtet des Vorstehenden gilt: Wenn die empfangende Partei oder einer ihrer Vertreter gesetzlich oder rechtlich aufgefordert oder verpflichtet wird, vertrauliche Informationen der offenlegenden Partei offenzulegen, dann
(a) die empfangende Partei (sofern gesetzlich zulässig) die offenlegende Partei unverzüglich benachrichtigt und mit der offenlegenden Partei (auf Kosten der offenlegenden Partei) in angemessener Weise zusammenarbeitet, um eine angemessene Schutzanordnung oder einen anderen Rechtsbehelf zu erwirken, und
(b) Wenn eine solche Schutzanordnung oder ein anderer Rechtsbehelf nicht erwirkt wird, kann die empfangende Partei oder ihr Vertreter (sofern zutreffend) den Teil der vertraulichen Informationen offenlegen, der gesetzlich zur Offenlegung verpflichtet ist, und unternimmt wirtschaftlich angemessene Anstrengungen, um angemessene Zusicherungen zu erhalten, dass diese vertraulichen Informationen, falls verfügbar, vertraulich behandelt werden.
Ungeachtet des Vorstehenden ist es der empfangenden Partei und ihren Vertretern gestattet, vertrauliche Informationen ohne Zustimmung oder Benachrichtigung der offenlegenden Partei und ohne anderweitige Einhaltung der Bedingungen dieses Abschnitts im Zusammenhang mit einer ordentlichen Prüfung durch eine Regulierungsbehörde, eine Selbstregulierungsorganisation oder eine ähnliche Aufsichtsbehörde offenzulegen, vorausgesetzt, dass eine solche Prüfung nicht speziell an die offenlegende Partei gerichtet ist.

7.4 Pflichten bei Kündigung.
Vorbehaltlich anderer hierin enthaltener Verpflichtungen in Bezug auf die Rückgabe oder Aufbewahrung von Informationen ist die empfangende Partei nach Beendigung der Vereinbarung verpflichtet, alle vertraulichen Informationen, die sich im Zusammenhang mit der Vereinbarung im Besitz oder unter der Kontrolle der empfangenden Partei oder ihrer Vertreter befinden, zu vernichten, und verlangt von ihren Vertretern, dass diese vertraulich sind; vorausgesetzt jedoch, dass die empfangende Partei und ihre Vertreter berechtigt sind, Kopien vertraulicher Informationen aufzubewahren, soweit dies erforderlich ist, um geltendes Recht oder veröffentlichte berufliche Verpflichtungen einzuhalten, oder für Rechtsstreitigkeiten oder die Aufbewahrung von Aufzeichnungen in gutem Glauben, in jedem Fall, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

7.5 Unterlassungsanspruch.
Zusätzlich zu allen anderen Rechtsmitteln, auf die sie Anspruch hat, ist die offenlegende Partei berechtigt, eine einstweilige Verfügung oder einen anderen angemessenen Rechtsbehelf zu beantragen, um Verstöße gegen diesen Abschnitt 7 (Vertraulichkeit) durch die empfangende Partei oder einen ihrer Vertreter zu verhindern oder zu untersagen.

Abschnitt 8.
Eigentumsrechte
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8.1 Kundendaten.
Im Verhältnis zwischen den Parteien sind alle Rechte, Titel und Interessen, einschließlich aller Rechte an geistigem Eigentum, an allen Informationen und anderen Materialien, die Strada vom oder im Namen des Kunden oder eines Servicenutzers in Verbindung damit zur Verfügung gestellt oder anderweitig zur Verfügung gestellt werden, Eigentum des Kunden (“Kundendaten“).
Der Kunde gewährt Strada hiermit ein nicht-exklusives, gebührenfreies Recht zur Nutzung der Kundendaten zum Zwecke der Erbringung der Dienstleistungen und zur anderweitigen Erfüllung seiner Verpflichtungen oder zur Geltendmachung seiner Rechte aus dieser Vereinbarung oder einem Bestellformular.
Strada kann anonymisierte Kundendaten in Übereinstimmung mit geltendem Recht verwenden.

8.2 Leistungen.
Der Kunde ist Eigentümer aller Berichte und Aufzeichnungen, die von oder im Namen von Strada ausschließlich für den Kunden bei der Erbringung der Dienstleistungen entwickelt wurden, mit Ausnahme von geistigen Eigentumsrechten von Strada oder seinen Vertretern (z. B. Marken und Vorlagen) (“Liefergegenstände“).

8.3 Strada IP.
Im Verhältnis zwischen den Parteien sind alle Rechte, Titel und Interessen, einschließlich aller Rechte an geistigem Eigentum, an allen Elementen der Dienstleistungen (einschließlich aller Handelsnamen, Geschäftsgeheimnisse, Know-how, Methoden, Software, Informationen und anderer Materialien), die dem Kunden oder den Servicenutzern von oder im Namen von Strada zur Verfügung gestellt oder anderweitig zur Verfügung gestellt werden, mit Ausnahme der darin enthaltenen Kundendaten oder Liefergegenstände, sind Eigentum von Strada (“Strada IP“).
Strada räumt dem Kunden hiermit ein nicht-exklusives, gebührenfreies Recht zur Nutzung des geistigen Eigentums von Strada ein, soweit dies erforderlich ist, um dem Kunden eine angemessene Nutzung der Dienste für seine eigenen internen Geschäftszwecke zu ermöglichen; vorausgesetzt, dass der Kunde keine abgeleiteten Werke auf der Grundlage eines Strada-geistigen Eigentums erstellt, verkauft, lizenziert, überträgt oder anderweitig Rechte daran gewährt, zurückentwickelt oder anderweitig versucht, den Quellcode daran zu erhalten, oder Maßnahmen ergreift, die die Rechte von Strada an oder an einem Strada-IP beeinträchtigen könnten.
Zur Vermeidung von Missverständnissen wird darauf hingewiesen, dass das Recht des Kunden, dem Kunden oder den Servicenutzern von oder im Namen von Strada in Verbindung mit den Services zur Verfügung gestellt wird, mit der Beendigung dieser Services zu enden, es sei denn, dieses Strada-IP ist in einen Liefergegenstand eingebettet.

8.4 Vorbehalt von Rechten.
Die Vereinbarung gewährt keiner Partei Rechte, Titel oder Interessen an geistigem Eigentum oder anderen Eigentumsrechten der anderen Partei (einschließlich solcher Rechte, die im Rahmen oder in Verbindung mit der Vereinbarung entwickelt oder erworben wurden), es sei denn, dies ist hierin ausdrücklich vorgesehen.

Abschnitt 9.
Einhaltung der Gesetze
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Each Party shall comply in all material respects with the laws applicable to its business, operations and employment of its personnel.
As between the Parties, Client shall be responsible for
(a) preparing, adopting and maintaining all documents establishing Client policies, procedures and plans and ensuring that such Client documents comply with applicable law,
(b) interpreting and complying with such documents and all laws applicable to Client and
(c) supervising the activities of Client’s vendors and other representatives (other than Strada).
Client is responsible for ensuring that its own use of any data reported in connection with the Services complies with all applicable laws.
To the extent applicable in connection with the Services, it is Strada’s expectation that Client will provide Strada with data that, if processed for payment, would result in a payment permitted under applicable law (including OFAC).
Strada does not provide legal or tax advice.

Abschnitt 10.
Datenschutz
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10.1 Datensicherheit und Datenschutz.
Die Parteien sind verpflichtet, die Bedingungen des Datenschutzzusatzes einzuhalten, der sich unter www.stradaglobal.com/stradadpaterms befindet und zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des jeweiligen Bestellformulars (der “DPA“) in Kraft ist.
Wenn der Kunde Strada anweist, Kundendaten oder andere Informationen an einen Kundenverkäufer oder einen anderen Vertreter (mit Ausnahme von Strada) weiterzugeben, ist der Kunde für die Handlungen und Unterlassungen dieses Anbieters oder eines anderen Vertreters in Bezug auf diese verantwortlich.
Wenn der Kunde von Strada verlangt, dass es eine Single-Sign-On-Integration mit den Systemen des Kunden oder eines seiner Drittanbieter einrichtet, ist Strada nicht für die Authentifizierung durch den Kunden oder einen solchen Dritten verantwortlich.

10.2 Geschäftskontinuität.
Strada unterhält ein Business Continuity- und Disaster Recovery-Programm, das auf allgemein anerkannten Branchenpraktiken basiert, um die Auswirkungen einer erheblichen Störung des Betriebs von Strada zu reduzieren.
Eine Zusammenfassung eines solchen Programms finden Sie in der DPA.

10.3 Aufbewahrung von Datensätzen.
Strada führt Aufzeichnungen über die erbrachten Dienstleistungen und die im Rahmen des Vertrags zu zahlenden Gebühren in Übereinstimmung mit den allgemein anerkannten Rechnungslegungs- und Geschäftspraktiken von Strada, wie sie im jeweiligen Bestellformular genauer beschrieben werden können.
Der Kunde ist verpflichtet, Duplikate aller Kundendaten, die er Strada zur Verfügung stellt oder anderweitig zur Verfügung stellt, aufzubewahren.

Abschnitt 11.
Rechtsmittel und Haftung
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11.1 Freistellung.
Jede Partei (sofern zutreffend die “entschädigende Partei“) stellt die andere Partei und ihre verbundenen Unternehmen (sofern zutreffend, jeweils eine “freigestellte Partei“) von allen Verlusten, Schäden, Verbindlichkeiten und Ausgaben (einschließlich angemessener Anwaltskosten) (zusammen “Verluste“) frei, die dieser freigestellten Partei im Zusammenhang mit Ansprüchen Dritter entstehen, soweit diese Verluste auf Folgendes zurückzuführen sind
(a) jede Verletzung der Vereinbarung durch die entschädigende Partei,
(b) jede fahrlässige oder schuldhaftere Handlung oder Unterlassung (einschließlich vorsätzlichen Fehlverhaltens) der entschädigenden Partei oder eines ihrer Vertreter im Zusammenhang mit dem Gegenstand der Vereinbarung,
(c) Körperverletzung (einschließlich Tod) oder Beschädigung von unbeweglichem oder materiellem persönlichem Eigentum, die durch eine fahrlässige oder schuldhaftere Handlung oder Unterlassung (einschließlich vorsätzlichen Fehlverhaltens) der entschädigenden Partei oder eines ihrer Vertreter im Zusammenhang mit dem Gegenstand der Vereinbarung verursacht wurde, oder
(d) jede Verletzung der geistigen Eigentumsrechte eines Dritten durch die Nutzung des geistigen Eigentums von Strada (wenn Strada die entschädigende Partei ist) oder der Kundendaten (wenn der Kunde die entschädigende Partei ist), wie hierin vorgesehen.
Zur Vermeidung von Missverständnissen wird darauf hingewiesen, dass keine entschädigte Partei Anspruch auf Entschädigung im Rahmen des Vertrags für Verluste hat, soweit diese freigestellte Partei in Bezug auf solche Verluste anderweitig entschädigt wurde (einschließlich als Ergebnis einer erneuten Leistung).

11.2 Abwehr von Ansprüchen Dritter.
Wenn ein Anspruch eines Dritten angedroht oder anderweitig geltend gemacht wird, von dem vernünftigerweise erwartet werden kann, dass er zu einem Entschädigungsanspruch im Rahmen dieser Vereinbarung führt, muss die freigestellte Partei der entschädigenden Partei eine angemessen detaillierte Mitteilung darüber zukommen lassen; vorausgesetzt, dass das Versäumnis, eine solche Benachrichtigung bereitzustellen, die entschädigende Partei nicht von jeglicher Haftung aus diesem Vertrag entbindet, es sei denn, und nur in dem Umfang, in dem die Verteidigung gegen solche Ansprüche Dritter durch ein solches Versäumnis beeinträchtigt wird.
Die entschädigende Partei kann sich dafür entscheiden (ist aber nicht verpflichtet), die Verteidigung gegen solche Ansprüche Dritter zu übernehmen und danach durchzuführen, indem sie die freigestellte Partei unverzüglich darüber informiert; vorausgesetzt, dass die freigestellte Partei das ausschließliche Recht hat, die Verteidigung gegen Ansprüche Dritter zu übernehmen und durchzuführen
(a) soweit eine solche Klage eines Dritten auf eine einstweilige Verfügung oder einen anderen billigkeitsrechtlichen Rechtsbehelf abzielt oder eine strafrechtliche Haftung nach sich ziehen kann,
(b) wenn zwischen der freigestellten Partei und der entschädigenden Partei ein wesentlicher Interessenkonflikt in Bezug auf einen solchen Anspruch Dritter besteht, oder
(c) wenn die entschädigende Partei es versäumt, sich energisch gegen solche Ansprüche Dritter zu verteidigen.
Wenn die entschädigende Partei eine solche Verteidigung übernimmt, kann die freigestellte Partei auch mit einem Anwalt ihrer Wahl und auf ihre Kosten an einer solchen Verteidigung teilnehmen und wird ansonsten in angemessener Weise mit der entschädigenden Partei bei einer solchen Verteidigung zusammenarbeiten.
Weder die freigestellte Partei noch die entschädigende Partei dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei (diese Zustimmung darf nicht unangemessen verweigert, bedingt oder verzögert werden) einen Vergleich abschließen oder der Eintragung eines Urteils zustimmen, das sich aus einem solchen Anspruch Dritter ergibt; vorausgesetzt, dass die entschädigende Partei nicht verpflichtet ist, die Zustimmung der freigestellten Partei für einen solchen Vergleich oder ein solches Urteil einzuholen, das die bedingungslose Freilassung der freigestellten Partei in diesem Zusammenhang vorsieht und ausschließlich die Zahlung von finanziellem Schadenersatz (d. h. keine einstweilige Verfügung oder andere billigkeitsrechtliche Abhilfe) beinhaltet, für die die entschädigte Partei im Rahmen dieser Vereinbarung entschädigt wird.

11.3 Verbundene Ansprüche Dritter.
Die freigestellten Parteien, mit Ausnahme der Parteien, sind keine beabsichtigten Drittbegünstigten der Vereinbarung.
Vielmehr werden alle Ansprüche, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Vereinbarung ergeben, von einer Partei geltend gemacht, und jede Partei wird von der anderen Partei von allen Verlusten freigestellt, die im Zusammenhang mit solchen Ansprüchen entstehen, die direkt von den verbundenen freigestellten Parteien dieser anderen Partei geltend gemacht werden.

11.4 Schadensbegrenzung.
Jede freigestellte Partei unternimmt angemessene Anstrengungen, um Verluste, die ihr im Zusammenhang mit der Vereinbarung entstehen, zu mindern, und die Parteien werden in angemessener Weise zusammenarbeiten, um die Auswirkungen der Ereignisse, die zu solchen Verlusten führen, zu mildern.

11.5 Haftungsbeschränkung. Ungeachtet anderslautender Bestimmungen in diesem Vertrag übersteigt die maximale Gesamthaftung jeder Partei, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Vereinbarung ergibt, in keinem Fall einen Betrag, der den durchschnittlichen Jahresgebühren entspricht, die im Zusammenhang mit der Vereinbarung an Strada gezahlt wurden oder zu zahlen sind (die “allgemeine Obergrenze”); vorausgesetzt, dass diese Beschränkung nicht für Verbindlichkeiten gilt, die sich aus einer Verletzung der Verpflichtungen einer Partei aus Abschnitt 7 (Vertraulichkeit), Abschnitt 10.1 (Datensicherheit und Datenschutz) oder dem DPA ergeben, für die die maximale Gesamthaftung einer Partei in keinem Fall einen Betrag in Höhe von 500.000 USD und der allgemeinen Obergrenze (die “Datenobergrenze”) übersteigt, je nachdem, welcher Betrag höher ist (es wird davon ausgegangen und vereinbart, dass Verbindlichkeiten, die der allgemeinen Obergrenze unterliegen, gelten nicht für die Datenobergrenze und umgekehrt). Die Beschränkungen in diesem Abschnitt gelten für alle Verbindlichkeiten jeglicher Art und für alle Rechtstheorien der Rückforderung (einschließlich Vertrags- oder Gewährleistungsbruch, Verletzung der Treuepflicht, unerlaubte Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), Verfehlen des wesentlichen Zwecks, verschuldensunabhängige oder gesetzliche Haftung, Beitrag oder anderer Klagegrund und unabhängig davon, ob sie als direkter Anspruch geltend gemacht werden, Ansprüche Dritter oder anderweitig); vorausgesetzt, dass diese Beschränkungen nicht für eine Haftung gelten, die sich aus (a) betrügerischem, kriminellem oder vorsätzlichem Fehlverhalten einer Partei oder eines ihrer Vertreter, (b) den Entschädigungsverpflichtungen einer Partei gemäß Abschnitt 11.1(c) (Körper- und Sachschäden), Abschnitt 11.1(d) (Verletzung des geistigen Eigentums) und Abschnitt 11.3 (Verwandte Ansprüche Dritter), (c) einer Verletzung einer seiner Zahlungsverpflichtungen aus diesem Vertrag durch den Kunden oder (d) einer anderen Haftung, die möglicherweise nicht nach geltendem Recht eingeschränkt sein. Alle Verluste, die einer Partei aufgrund von Ansprüchen Dritter entstehen, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Vereinbarung ergeben und von einem der Vertreter der anderen Partei (und im Falle des Kunden auch von einem Servicenutzer) geltend gemacht werden, werden auf die allgemeine Obergrenze oder die Datenobergrenze (je nach Anwendbarkeit) angerechnet.

11.6 Folgeschäden.
Ungeachtet anderslautender Bestimmungen in diesem Vertrag haftet eine der Parteien, soweit gesetzlich zulässig, in keinem Fall für den Verlust erwarteter Einsparungen, den Verlust von Daten, die Schädigung des Rufs, die Beeinträchtigung des Firmenwerts oder der entgangenen Produktivität, entgangene Gewinne oder Einnahmen, Wertminderungen oder Folgeschäden, indirekte, zufällige, besondere, strafbare oder exemplarische Schäden, die die andere Partei oder ihre Vertreter aus oder im Zusammenhang mit der Vereinbarung erleiden, Unabhängig von der anwendbaren Rechtstheorie der Rückforderung (einschließlich Vertrags- oder Gewährleistungsbruch, Verletzung der Treuepflicht, unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), Verfehlen eines wesentlichen Zwecks, verschuldensunabhängiger oder gesetzlicher Haftung, Beitrag oder sonstiger Klagegrund) oder deren Vorhersehbarkeit (und unabhängig davon, ob die betreffende Partei auf die Möglichkeit hingewiesen wurde oder nicht).

Abschnitt 12.
Versicherung
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Strada shall, at its own expense, maintain the following insurance coverages with insurers rated A-VII or better in the A.M.
Best Key Rating Guide for Property and Casualty Insurance Companies:
(a) workers’ compensation and related insurance as prescribed by applicable law;
(b) employer’s liability insurance with limits of $1,000,000 USD for bodily injury per occurrence;
(c) general liability insurance in the amount of $2,000,000 USD per occurrence and $4,000,000 USD in the aggregate; and
(d) professional / cyber liability insurance in the amount of $5,000,000 USD in the aggregate.
Upon Client’s request, Strada shall provide Client with certificates of insurance evidencing such coverages.

§ 13.
Streitbeilegung
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In the event of any dispute arising from or related to the Agreement, the Parties shall for a period of at least 30 days attempt in good faith to negotiate a resolution thereof, including by escalating the matter to the managers of the persons with direct responsibility for administration of the Agreement; provided that the foregoing shall not limit a Party’s right to commence legal proceedings to prevent irreparable harm.
All communications in connection therewith shall be treated as compromise and settlement negotiations without prejudice for purposes of applicable rules of evidence.

Abschnitt 14.
Verschiedenes
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14.1 Gesamte Vereinbarung.
Die Vereinbarung stellt zusammen mit allen Geschäftsanforderungen, Dokumenten und Änderungsaufträgen sowie der DPA sowie allen Anhängen und Anhängen, auf die hierin und darin verwiesen wird, die einzige und vollständige Vereinbarung der Parteien in Bezug auf den Gegenstand dieser Vereinbarung und derselben dar und ersetzt alle vorherigen und gleichzeitigen Absprachen, Vereinbarungen, Zusicherungen und Garantien, sowohl schriftlich als auch mündlich, in Bezug auf diesen Gegenstand.

14.2 Salvatorische Klausel.
Wenn eine Bestimmung der Vereinbarung oder deren Anwendung auf eine Person, einen Ort oder einen Umstand von einem zuständigen Gericht für ungültig, nichtig oder nicht durchsetzbar erklärt wird, bleiben der Rest der Vereinbarung und die Bestimmung, die auf andere Personen, Orte oder Umstände angewendet wird, in vollem Umfang in Kraft und wirksam und ungültig. Nichtige oder nicht durchsetzbare Bestimmungen werden im größtmöglichen gesetzlich zulässigen Umfang durchgesetzt.

14.3 Änderung; Verzicht.
Die Vereinbarung darf nicht ergänzt oder anderweitig modifiziert werden, es sei denn, eine solche Ergänzung oder Modifikation wird schriftlich niedergelegt, als Ergänzung oder Modifikation davon gekennzeichnet und von einem bevollmächtigten Vertreter jeder der Parteien ordnungsgemäß ausgeführt.
Auf keine Bestimmung der Vereinbarung kann verzichtet werden, es sei denn, ein solcher Verzicht wird schriftlich niedergelegt, als Verzicht darauf gekennzeichnet und von einem bevollmächtigten Vertreter der verzichtenden Partei unterzeichnet.
Eine Änderung oder ein Verzicht auf die Vereinbarung hat keine Auswirkungen auf andere Vereinbarungen.
Sofern in dem Abkommen nichts anderes bestimmt ist, gilt kein Versäumnis oder keine Verzögerung einer Vertragspartei bei der Ausübung eines Rechts aus dem Abkommen als Verzicht darauf, noch schließt eine einzelne oder teilweise Ausübung eines Rechts eine andere oder weitere Ausübung des Rechts oder die Ausübung eines anderen Rechts aus.

14.4 Abtretung.
Eine Partei darf die Vereinbarung nicht ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der nicht abtretenden Partei abtreten, und jede angebliche Abtretung ohne eine solche Zustimmung ist nichtig und nicht durchsetzbar; vorausgesetzt, dass eine Partei ohne Einholung einer solchen Zustimmung die Vereinbarung an ein verbundenes Unternehmen dieser Partei oder an eine Person im Zusammenhang mit einem Verkauf oder einer anderen Übertragung des gesamten oder im Wesentlichen des gesamten Geschäfts oder der Vermögenswerte dieser Partei abtreten kann.
Ungeachtet des Vorstehenden kann Strada verbundene Unternehmen, Subunternehmer und andere Dritte mit der Erbringung eines Teils der Dienstleistungen beauftragen; vorausgesetzt, dass Strada für die Erbringung dieser Dienstleistungen durch diese verbundenen Unternehmen, Subunternehmer und andere Dritte im gleichen Umfang verantwortlich bleibt, als ob diese Dienstleistungen von Strada erbracht würden.

14.5 Keine Drittbegünstigten.
Die Vereinbarung ist für die Parteien und ihre jeweiligen Rechtsnachfolger und zulässigen Abtretungsempfänger bindend und kommt ihnen zugute, und nichts hierin ist, weder ausdrücklich noch stillschweigend, dazu bestimmt oder soll einer anderen Person ein gesetzliches oder billigkeitsrechtliches Recht, einen Vorteil oder ein Rechtsmittel jeglicher Art im Rahmen oder aufgrund der Vereinbarung übertragen.

14.6 Beziehung der Parteien.
Die Beziehung zwischen den Parteien ist die von unabhängigen Auftragnehmern und die Vereinbarung begründet keine Agentur, Partnerschaft, Joint Venture, Treuhand, Franchise oder Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien (oder zwischen einer Partei und den Vertretern der anderen Partei).
Keine der Parteien hat aufgrund der Vereinbarung das Recht, die Befugnis oder die Befugnis, die andere Partei ausdrücklich oder stillschweigend zu binden.
Mit Ausnahme der ausdrücklichen Verpflichtungen aus diesem Vertrag unterliegen die Art und Weise der Erbringung der Dienstleistungen der ausschließlichen Kontrolle von Strada.

14.7 Höhere Gewalt; Entschuldigte Leistung.
Ungeachtet gegenteiliger Bestimmungen in diesem Vertrag haftet keine der Parteien für die Nichteinhaltung ihrer Verpflichtungen aus diesem Vertrag (mit Ausnahme der Zahlungsverpflichtungen des Kunden aus diesem Vertrag), noch gilt dies als Verstoß gegen diesen Vertrag, soweit dies auf höhere Gewalt, Überschwemmung, Feuer, Erdbeben, Hurrikan, Kriegshandlung oder andere Feindseligkeit zurückzuführen ist. terroristische Handlungen, staatliche Maßnahmen oder Unterlassungen, innere Unruhen, nationaler Notstand, Epidemie (einschließlich COVID-19), Streik oder andere Arbeitskämpfe, Handlungen oder Unterlassungen eines Dritten oder eines Produkts oder einer Dienstleistung eines Dritten, Strom-, Telekommunikations- oder andere Dienstausfälle oder andere Ursachen oder Umstände, die außerhalb der angemessenen Kontrolle dieser Partei liegen; vorausgesetzt, dass nichts in diesem Abschnitt die Verpflichtung von Strada zur Durchführung seines Business Continuity- und Disaster Recovery-Programms einschränkt oder anderweitig beeinträchtigt.
Die betroffene Partei hat die andere Partei unverzüglich über ein solches Ereignis zu informieren und wirtschaftlich angemessene Anstrengungen zu unternehmen, um dessen Auswirkungen zu beenden und zu minimieren.
Darüber hinaus haftet Strada ungeachtet gegenteiliger Bestimmungen in diesem Vertrag nicht für die Nichteinhaltung seiner Verpflichtungen aus diesem Vertrag oder für eine andere Handlung oder Unterlassung, die auf Folgendes zurückzuführen ist.
(a) jedes Versäumnis des Kunden, seinen Verpflichtungen nachzukommen oder die ihm übertragenen Aufgaben zu erfüllen,
(b) das Vertrauen von Strada auf Weisungen des Kunden oder auf Informationen, die Strada vom Kunden oder im Namen des Kunden oder eines Servicenutzers bei der Erbringung der Services zur Verfügung gestellt oder anderweitig zur Verfügung gestellt werden, oder
(c) jede Handlung oder Unterlassung eines Kunden, Verkäufers oder eines anderen Vertreters (mit Ausnahme von Strada).
Die Vertragsparteien unternehmen wirtschaftlich vertretbare Anstrengungen, um die Auswirkungen der vorstehenden Umstände abzumildern.

14.8 Rechtswahl.
Die Vereinbarung und alle Streitigkeiten oder Ansprüche, die sich aus oder im Zusammenhang mit ihr oder ihrem Gegenstand oder ihrer Entstehung ergeben (einschließlich außervertraglicher Streitigkeiten oder Ansprüche), unterliegen den Gesetzen des US-Bundesstaates Delaware und werden in Übereinstimmung mit diesen ausgelegt, wenn sich der Hauptgeschäftssitz von Strada in den Vereinigten Staaten befindet, oder der Gerichtsbarkeit, in der sich der Hauptgeschäftssitz von Strada befindet, wenn er außerhalb der Vereinigten Staaten liegt. ohne Rücksicht auf die Grundsätze des Kollisionsrechts, die die Anwendung der Gesetze einer anderen Gerichtsbarkeit zur Folge hätten.
Jede Partei erklärt sich unwiderruflich und bedingungslos damit einverstanden, dass sie keine Klagen, Rechtsstreitigkeiten oder Verfahren jeglicher Art gegen die andere Partei einleiten wird, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Vereinbarung oder dem Gegenstand oder der Entstehung derselben ergeben (einschließlich außervertraglicher Streitigkeiten oder Ansprüche), und zwar vor einem anderen Forum als dieser Gerichtsbarkeit (und jedem Gericht, gegen das ein Rechtsmittel eingelegt werden kann) und unterwirft sich hiermit ausdrücklich und unwiderruflich dem ausschließlichen persönlichen Zuständigkeit und Gerichtsstand dieser Gerichte für die Zwecke dieser Gerichte und verzichtet ausdrücklich auf jede Behauptung eines unangemessenen Gerichtsstands und auf jede Behauptung, dass diese Gerichte ein ungünstiges Forum sind.

14.9 Gegenstücke.
Jedes Auftragsformular kann in einer beliebigen Anzahl von Ausfertigungen ausgefertigt werden, von denen jedes bei dieser Ausführung und Lieferung ein Original darstellt, aber diese Ausfertigungen stellen ein und dasselbe Instrument dar.
Jedes Bestellformular kann elektronisch ausgefüllt und zugestellt werden.

14.10 Auslegung.
Sofern der ausdrückliche Kontext nichts anderes erfordert, beziehen sich die Wörter “hiervon”, “hierin”, “hierunter” und Wörter von ähnlicher Bedeutung auf die Vereinbarung als Ganzes und nicht auf eine bestimmte Bestimmung der Vereinbarung, Verweise auf einen bestimmten Abschnitt, ein bestimmtes Anhang oder einen bestimmten Anhang in diesen Bedingungen oder einem Bestellformular beziehen sich auf die Abschnitte, Anlagen oder Anhänge in diesen Bedingungen oder einem solchen Bestellformular (sofern zutreffend), sofern nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, und die Worte “einschließen”, “einschließlich” und Wörter von ähnlicher Bedeutung gelten als gefolgt von den Worten “ohne Einschränkung”.
Jedes Geschäftsanforderungsdokument und jeder Änderungsauftrag sowie die DPA sowie alle Anlagen und Anhänge, auf die hierin oder darin verwiesen wird, werden in die Vereinbarung aufgenommen und zu einem Bestandteil der Vereinbarung, als ob sie hierin vollständig dargelegt wären.
Die Bildunterschriften oder Überschriften in der Vereinbarung dienen nur der Übersichtlichkeit und sind nicht als Teil einer Bestimmung der Vereinbarung zu betrachten oder beeinflussen deren Auslegung oder Auslegung.

14.11 Mitteilungen.
Alle Mitteilungen im Rahmen der Vereinbarung bedürfen der Schriftform und gelten als am nächsten Werktag nach ihrer Absendung zugestellt, wenn sie per Übernachtkurierdienst versandt werden (vorausgesetzt, die Lieferung wird bestätigt) oder wenn sie tatsächlich eingegangen sind, wenn sie auf andere Weise an die im Bestellformular angegebene Adresse der jeweiligen Partei gesendet werden (im Falle von Mitteilungen an Strada, zu Händen der Rechtsabteilung.) oder an eine andere Adresse, die in der Vereinbarung oder durch eine in Übereinstimmung mit dieser Vereinbarung zugestellte Mitteilung angegeben wird.

14.12 Werbung.
Die Parteien vereinbaren Inhalt und Zeitpunkt jeder Pressemitteilung zum Gegenstand der Vereinbarung.
Ungeachtet gegenteiliger Bestimmungen in diesem Vertrag kann Strada in seinen Kundenlisten und -angeboten die Tatsache offenlegen, dass es Dienstleistungen für Kunden erbringt, solange in diesem Zusammenhang keine vertraulichen Informationen des Kunden offengelegt werden.